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AGB

Geschäftsbedingungen Leak360 Stand: 02.01.2024

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote der PROTH!NX GmbH gegenüber dem Adressaten des jeweiligen Angebots („Kunde“) im Bereich Wasser-Sensorik, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Angebot.

  1. Der Leistungsgegenstand, Laufzeit, Lieferdatum, Lieferort, Vergütung und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
     

  2. Laufzeit: Die Laufzeit der wiederkehrenden Leistungen beginnt zu dem im Angebot angegebenen Datum. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er von keiner der Parteien mit einer Frist von 90 Kalendertagen vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf einer etwaig im Angebot angegebenen Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
     

  3. Indexierung: PROTH!NX behält sich vor, die wiederkehrende Vergütung zu Beginn einer jeden Verlängerung um bis zu 5% zu erhöhen.
     

  4. Mitwirkung: Der Kunde installiert die Geräte gemäß den in den FAQ dargestellten Installationsanweisungen.
     

  5. Gewährleistung und Haftung
    a. Der Kunde ist verpflichtet, PROTH!NX alle Schäden oder Mängel bei der Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer (1) Woche nach Lieferung, zu melden.

    b. Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Bei Laufzeitverträgen ist § 536a BGB ausgeschlossen.

    c. PROTH!NX haftet nicht für die Verfügbarkeit der öffentlichen Datenübertragungsnetze. Ferner haftet PROTH!NX nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden.

    d. Beide Parteien haften gegenüber der anderen Partei für Schäden, die durch ein zurechenbares Versäumnis bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten verursacht werden. Die Gesamthaftung der Parteien darf jedoch die in dieser Ziffer festgelegten Grenzen nicht überschreiten.

    e. Die Haftung der Parteien beschränkt sich auf die Nettovergütung, die der Kunde in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Schadensereignis an PROTH!NX gezahlt hat. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

    f. PROTH!NX haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten des Kunden oder durch eine fehlerhafte Installation der Leistungsgegenstände verursacht werden. In solchen Fällen behält sich PROTH!NX das Recht vor, den vollen Wert der neuen Ausrüstung und ihrer Installation dem Kunden in Rechnung zu stellen.

    g. Alle Ansprüche aus dem Vertrag müssen PROTH!NX spätestens 90 Kalendertage, nachdem der Kunde von den Gründen für seinen Anspruch Kenntnis erlangt hat, und in jedem Fall innerhalb eines (1) Jahres nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags schriftlich vorgelegt werden.
     

  6. Eigentumsrechte, Rückgabe der Geräte bei Vertragsbeendigung
    a. Sofern der Leistungsgegenstand an den Kunden gegen Einmalzahlung verkauft wird, behält sich PROTH!NX das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor.

    b. Sofern der Leistungsgegenstand für einen bestimmten Zeitraum überlassen wird, bleibt das Eigentum bei PROTH!NX. Bei Beendigung des Vertrags wird der Kunde die Leistungsgegenstände innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an PROTH!NX zurücksenden.
     

  7. Vertragsübernahme auf Seiten des Kunden
    Soweit der Vertrag wiederkehrenden Leistungen zum Gegenstand hat, kann er vom Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PROTH!NX an einen Dritten übertragen werden.
     

  8. Vertraulichkeit
    Die Parteien verpflichten sich, alle Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, die sie im Laufe der Vertragsverhandlungen und während der Laufzeit des Vertrags von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln.
     

  9. Änderungsrecht
    PROTH!NX kann die Geschäftsbedingungen mit Wirkung zum Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums ändern, indem PROTH!NX den Kunden 90 Kalendertagen vor Beginn eines Verlängerungszeitraums auf die Änderungen hinweist. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende der aktuellen Laufzeit zu kündigen.
     

  10. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.

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